Unterlagen beim Jobcenter nachreichen
Wenn das Jobcenter Dokumente anfordert, hilft ein kurzes Begleitschreiben dabei, die Unterlagen eindeutig Ihrem Vorgang zuzuordnen.
Das Schreiben des Jobcenters prüfen
Notieren Sie die angeforderten Dokumente, die Abgabefrist und vorhandene Kennzeichen wie Kundennummer oder Bedarfsgemeinschaftsnummer. Reichen Sie möglichst nur die Unterlagen ein, die für den genannten Vorgang benötigt werden.
Was ins Begleitschreiben gehört
- Ihr Name,
- Kundennummer oder anderes im Schreiben genanntes Aktenzeichen,
- Bezug auf das Schreiben und dessen Datum,
- eine kurze Liste der beigefügten oder übermittelten Dokumente,
- ein Hinweis, falls ein angefordertes Dokument noch fehlt.
Mustertext
Wenn ein Dokument noch nicht vorliegt
Ignorieren Sie die Anforderung nicht. Teilen Sie kurz mit, welches Dokument fehlt und warum es noch nicht eingereicht werden kann. Wenn die gesetzte Frist voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, können Sie rechtzeitig nachfragen, ob eine Verlängerung möglich ist.
Nachweis aufbewahren
Speichern Sie eine Kopie des Begleitschreibens und der eingereichten Unterlagen. Bei digitaler Übermittlung sollten Sie, soweit verfügbar, auch die Versand- oder Eingangsbestätigung aufbewahren.